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Bildung und Teilhabe

Bildungspaket

Seit 2011 werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt.

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gibt es zusätzlich zum Regelbedarf:

  • eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen bzw. bei der Tagesmutter betreut werden
  • Schulbedarf für Schüler und Schülerinnen
  • Lernförderung für Schüler und Schülerinnen
  • Zuschuss zum gemeinschaftlichen Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindereinrichtung besuchen bzw. bei der Tagesmutter betreut werden
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und
  • Schülerbeförderung für die Schülerinnen und Schüler unter Beachtung der Leistungen von Dritten

Klarstellung: Schülerinnen und Schüler sind alle Personen, die

  • noch keine 25 Jahre alt sind
  • eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und
  • keine Ausbildungsvergütung erhalten
https://www.kreis-vg.de/Bürgerservice/Dienstleistungen/Schülerbeförderung-V-G.php?object=tx,3079.2.1&ModID=10&FID=3079.48.1&NavID=3079.3&La=1&ort=2098.19