Betreuungsbehörde
Die Zahl der Menschen, die wegen körperlicher oder geistiger Gebrechen einer rechtlichen Betreuung (§§ 1896 ff. BGB) bedürfen, nimmt wegen des steigenden Lebensalters der Bevölkerung zu.
Gleichzeitig steigt der Beratungs- und Informationsbedarf zur Vorsorgevollmacht, die je nach Einzelfall die Bestellung eines rechtlichen Betreuers durch das Amtsgericht als Betreuungsgericht entbehrlich macht.
- Broschüre der Landesregierung M-V "Das Betreuungsrecht" Download
- Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Betreuungsrecht
Allgemeine Hinweise
- Erstellung von Sozialberichten und Stellungnahmen auf Anforderung des Amtsgerichts im Rahmen von Hausbesuchen, Vorschlag geeigneter Betreuer, Zuarbeit an die Gerichte bei Erweiterung der Betreuung, Verlängerung, Aufhebung, Betreuerwechsel, Ende einer vorläufigen Betreuung, bei Konflikten und andere
- Mitwirkung bei Unterbringungsmaßnahmen gemäß FamFG/ § 1906 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Beteiligung bei Unterbringungsmaßnahmen/Einweisungen einschließlich Stellungnahmen
- Beratung zur Erstellung von Vorsorgevollmachten, Beglaubigungen von Vorsorgevollmachten (Bitte vereinbaren Sie für Ihr Anliegen vorab einen Termin mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/-in).
- Weitere Informationen und Formulare finden Sie auf der
Internetseite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz - Gewinnung und Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Betreuern, Berufsbetreuern und Betreuungsvereinen
Bitte vereinbaren Sie für Ihr Anliegen vorab einen Termin mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/-in.
Aufgaben
Die Betreuungsbehörde informiert und berät über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen, insbesondere über
- eine Vorsorgevollmacht und über andere Hilfen, bei denen kein Betreuer bestellt wird.
- Die Betreuungsbehörde berät und unterstützt Betreuer und Bevollmächtigte auf deren Wunsch bei der Wahrnehmung von deren Aufgaben.
- Die Urkundsperson bei der Betreuungsbehörde ist befugt, Unterschriften oder Handzeichen auf Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen, gegen eine Gebühr von 10,- Euro, öffentlich zu beglaubigen.
- Des Weiteren ünterstützt sie das Betreuungsgericht bei der Sachverhaltsermittlung in Betreuungsverfahren sowie bei der Gewinnung geeineter Betreuer.
Ansprechpartner
Standort Pasewalk
An der Kürassierkaserne 9
17309 Pasewalk
03834 8760-2277
03834 8760-92277
E-Mail
Raum: 239 | Haus 1
An der Kürassierkaserne 9
17309 Pasewalk
03834 8760-2306
03834 8760-92306
E-Mail
Raum: 233 | Haus 1
An der Kürassierkaserne 9
17309 Pasewalk
03834 8760-2294
03834 8760-92294
E-Mail
Raum: Haus 1 | 233
Standort Anklam
Leipziger Allee 26
17439 Anklam
03834 8760-2314
03834 8760-92314
E-Mail
Raum: 217
Leipziger Allee 26
17389 Anklam
03834 8760-2252
03834 8760-92252
E-Mail
Raum: 217
Leipziger Allee 26
17389 Anklam
03834 8760-2256
03834 8760-92256
E-Mail
Standort Greifswald
Feldstraße 85 a
17489 Greifswald
03834 8760-2237
03834 8760-92237
E-Mail
Raum: 1.012 | Haus 1
Feldstraße 85 a
17489 Greifswald
03834 8760-2226
03834 8760-92226
E-Mail
Raum: 1.013 | Haus 1
Feldstraße 85 a
17489 Greifswald
03834 8760-2203
03834 8760-92203
E-Mail
Raum: 1.013 | Haus 1
Registrierungsverfahren
Merkblätter
- Merkblatt für Berufsbetreuer/-innen zum Registrierungsverfahren: Bestandsbetreuer/-innen, die zum 1 Januar 2023 über 3 Jahre als Betreuer/-in tätig sind
- Merkblatt für Berufsbetreuer/-innen zum Registrierungsverfahren: Bestandsbetreuer/-innen, die zum 1. Januar 2023 unter 3 Jahre als Betreuer/-in tätig sind
- Merkblatt für Berufsbetreuer/-innen zum Registrierungsverfahren: Neubetreuer/-innen
Anträge
Bestandsbetreuer/-in über 3 Jahren | ||
Bestandsbetreuer/-in unter 3 Jahren | ||
Neubetreuer/-in | ||
Vereinsbetreuer/-in als Neubetreuer/-in | Beschreibbaren Antrag zum Ausfüllen (am PC) | Antrag zum Ausdrucken und Ausfüllen (manuell) |
Bitte senden Sie die ausgefüllten Anträge an betreuungsbehoerde@kreis-vg.de
Hinweis:
Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke wird nach § 30 Abs. 5 S. 1 BZRG direkt an die zuständige Stammbehörde übersandt:
Landkreis Vorpommern-Greifswald Gesundheitsamt/Betreuungsbehörde
Postfach 11 32
17464 Greifswald
Dies ist bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt anzugeben. Führungszeugnisse, die persönlich von Ihnen übermittelt werden, entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben und werden nicht akzeptiert.
Ansprechpartner/-innen
Frau Wiesmann | 03834 8760-2376 |
Herr Peter | 03834 8760-2383 |
Anfragen senden Sie bitte an betreuungsbehoerde@kreis-vg.de
Informationen nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)