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Altlasten und Bodenschutz

Informationen zu Altlasten

Der Landkreis Vorpommern-Grefswald hat die Ermittlung, Erfassung und Überwachung der altlastverdächtigen Flächen und Altlasten sicherzustellen. 

Die untere Bodenschutzbehörde führt das Altlastenkataster und erteilt auf Anfrage hieraus Auskünfte.

Altlastverdächtige Flächen sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.

Altstandorte sind Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist.

Altablagerungen sind stillgelegte Abfallbeseitigungungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind.

Informationen zum Bodenschutz

Die untere Bodenschutzbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald überwacht die gesetzlichen Vorgaben zum Bodenschutz. Als Träger öffentlicher Belange werden in Baugenehmigungs- und Planungsverfahren bodenschutzrechtliche Stellungnahmen abgegeben.


Zweck des Bundes-Bodenschutzgesetzes ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden.


Der Boden erfüllt im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes

1. natürliche Funktionen als

a) Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen,

b) Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen,

c) Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers,

2. Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie

3. Nutzungsfunktionen als

a) Rohstofflagerstätte,

b) Fläche für Siedlung und Erholung,

c) Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung,

d) Standort für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung.


Schädliche Bodenveränderungen sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen. Personen, die auf Boden einwirken oder beabsichtigen, auf Boden einzuwirken, haben sich so zu verhalten, dass schädliche Bodenveränderungen, insbesondere bodenschädigende Prozesse, nicht hervorgerufen werden Mit Boden ist sparsam und schonend umzugehen.


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner der unteren Bodenschutzbehörde.

Ansprechpartner der unteren Bodenschutzbehörde

Amtsbereiche: Anklam, Anklam-Land, Züssow, Am Peenestrom, Usedom Nord, Usedom Süd, Heringsdorf, Lubmin, Landhagen, Jarmen-Tutow und Peenetal/Loitz


Amtsbereiche: Am Stettiner Haff, Torgelow-Ferdinandshof, Ueckermünde, Pasewalk, Uecker-Randow-Tal, Löcknitz-Penkun und Strasburg


Amtsbereich: Greifswald

https://www.kreis-vg.de/Bürgerservice/Dienstleistungen/Schülerbeförderung-V-G.php?object=tx,3079.2.1&ModID=10&FID=3079.48.1&NavID=3079.3&La=1&ort=2098.19