Denkmalschutz, Denkmalpflege
Beschreibung
Bau- und Bodendenkmäler verkörpern das kulturelle Erbe einer Region. Sie sind authentische, unwiederbringliche Zeugnisse vergangener Baukulturen und dokumentieren in besonderer Weise die Entwicklung von Land und Leuten.
Dieses Erbe gilt es zu erhalten und zu pflegen.
Um diesem Ziel gerecht zu werden, sind Maßnahmen an Bau- oder Bodendenkmälern erlaubnispflichtig. Gleiches gilt für Änderungen im engeren Umfeld von Denkmälern, da hierdurch das Erscheinungsbild der Denkmäler beeinflusst werden kann. Dies bedeutet nicht, dass Abriss-, Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen grundsätzlich unzulässig sind. Die Veränderungen müssen jedoch die Belange des Denkmalschutzes berücksichtigen.
Neben der Wahrnehmung der denkmalschutzrechtlichen Belange bietet die Untere Denkmalschutzbehörde Denkmaleigentümern, Planungsbeauftragten sowie interessierten Bürgern einen fachbezogenen Beratungsservice zu allen Fragen des Denkmalschutzes.
So berät die Schutzbehörde unter anderem zum Denkmalrecht, zu Zuschüssen und Steuervergünstigungen, aber auch zu technisch-konstruktiven und gestalterischen Fragen.
Zusätzliche Informationen zum Thema Bau- und Bodendenkmalpflege in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier ...
Liste der Baudenkmale
Die nach Gemarkungen sortierte Liste der Baudenkmale können Sie im GeoPortal.VG einsehen.
Hinweis:
- Die Gemarkung ist eine Gebietseinheit im Liegenschaftskataster und entspricht in der Regel einer Ortschaft bzw. einem Ortsteil.
- Einen Darstellung der Baudenkmale in einer Karte finden Sie ebenfalls im GeoPortal.VG - Themenbereich: Denkmalschutz.
(In der Karte sind aktuell die jeweils betroffenen Flurstücke markiert.)
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- Letzte berücksichtigte Änderung: § 25 neu gefasst durch Artikel 10 des Gesetzes vom 12. Juli 2010 (GVOBl. M-V S. 383, 392)