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26.06.2020

»Ehrenamt stärken.Versorgung sichern."
Informationen zum BULE-Sonderprojekt

Ehrenamtliche Nachbarschaftshilfen und Nahversorgungsinitiativen im ländlichen Raum sollen mit dem Sonderprojekt unterstützt werden, die Angehörige besonders schutzbedürftiger Gruppen bei der Nahversorgung, insbesondere bei der Lebensmittelversorgung, unterstützen. Darüber hinaus können Initiativen finanzielle Zuschüsse für pandemiebedingte (zusätzliche) Transportleistungen und weitere Mobilitätsaufwendungen erhalten. Mit den Fördermitteln des BMEL sollen zudem pandemiebedingt notwendige Verbesserungen der digitalen Ausstattungen der Initiativen ermöglicht werden. Dies kann beispielsweise dabei helfen, Kontakte wegen der geltenden Regeln digital aufrecht zu erhalten, neue Freiwillige in die Arbeit einzubinden und die Abläufe unter den erschwerten Bedingungen gut zu organisieren.

Initiativen, die Angehörige besonders schutzbedürftiger Gruppen durch ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe oder bürgerschaftliche getragene Nahversorgung in ländlichen Räumen unterstützen, können ab dem 24.06.2020 in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Interessenbekundungen einreichen. Die Interessenbekundungen werden entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Anzahl der pro Landkreis antragsberechtigten Initiativen ist begrenzt. Für die Sondermaßnahme stehen ca. 5 Millionen Euro zur Verfügung.

Details über das zweistufige Antragsverfahren finden Sie auf der Website www.bmel.de/ehrenamt-versorgung. Die Bewerbung ist bis zum 12. Juli 2020 möglich.

Wer kann sich bewerben?

Ab dem 24. Juni 2020 können folgende Organisationen, die über eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland verfügen, eine Interessenbekundung einreichen:

  •  eingetragene Vereine (e.V.)
  •  gemeinnützige GmbHs (gGmbH)
  •  öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
  •  als gemeinnützig anerkannte Stiftungen des bürgerlichen Rechts
  •  genossenschaftlich organisierte Dorfläden und Dorfgaststätten

Wie kann man sich bewerben?

  • Das Bewerbungs- und Antragsverfahren ist zweistufig angelegt und wird von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Abstimmung mit dem Deutschen Landkreistag (DLT) sowie den Landkreisen durchgeführt.
  • Initiativen, die besonders schutzbedürftige Gruppen durch ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe und bürgerschaftlich getragene Nahversorgung in ländlichen Räumen unterstützen, reichen in der ersten Stufe eine kompakte Interessenbekundung für eine Förderung über ein Online-Tool bei der BLE ein: www.bmel.de/ehrenamt-versorgung
  • Die Interessenbekundung enthält u. a. Eckdaten zur Initiative, deren Tätigkeitsbereich und den geplanten Maßnahmen, für die eine Förderung beantragt werden soll.
  • Nur Interessenten, deren Interessenbekundungen die in der Bekanntmachung formulierten Anforderungen vollständig erfüllen, können im späteren Antragsverfahren eine Bewilligung für ihren Förderantrag erhalten.

Was wird gefördert?

  • Neuanschaffungen und Beauftragungen für Maßnahmen, die dem Schutz der Gesundheit von Mitgliedern und deren Kontaktpersonen dienen (z. B. Schutzmasken, Desinfektionsmittel),
  • Neuanschaffungen, Beauftragungen und Fahrtkostenerstattungen für Maßnahmen, die Transportleistungen zur Sicherstellung der Nahversorgung, insbesondere mit Lebensmitteln, sowie Mobilitätsaufwendungen auf Seiten der Mitglieder der Initiativen betreffen (z. B. Fahrräder, Transportboxen),
  • Neuanschaffungen und Beauftragungen für Maßnahmen, die die Zusammenarbeit von Mitgliedern der Initiative untereinander und mit Kontaktpersonen mit Hilfe einer digitalen Ausstattung der Initiative verbessern (z. B. Kameraequipment und Headsets für Videokonferenzen)

https://www.kreis-vg.de/Bürgerservice/Dienstleistungen/Schülerbeförderung-V-G.php?object=tx,3079.2.1&ModID=10&FID=3079.48.1&NavID=3079.3&La=1&ort=2098.19