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Kataster und Vermessung

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Aufgaben des Kataster- und Vermessungsamtes

Das Kataster- und Vermessungsamt führt Aufgaben nach dem Geoinformations- und Vermessungsgesetz (GeoVermG M-V) und nach dem Baugesetzbuch (BauGB) aus. Hierzu gehören die Fortführung und Erneuerung des Liegenschaftskatasters, die Bereitstellung und der Vertrieb von Geobasisdaten, die Durchführung von Vermessungen sowie das Sammeln und Auswerten von Informationen zum Immobilienmarkt.

Allgemeine Informationen

Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke gemäß § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung (GBO) und dient speziell der Sicherung des Eigentums und anderer Rechte. Es weist alle Flurstücke sowie die Gebäude mit ihrer geometrischen Begrenzung, den Ordnungsmerkmalen, der Lagebezeichnung, Nutzung, Flächengröße und den wesentlichen topografischen Merkmalen nach. Zur Erfüllung der genannten Aufgabe werden dazu Daten der Eigentümer, Erbbau- und Nutzungsberechtigten geführt. Zudem weist das Liegenschaftskataster die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung nach.
Die Daten des Liegenschaftskatasters (die raumbezogenen Karten- und beschreibenden Buchdaten) sind Geobasisdaten. Sie werden integriert im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführt. Die Bereitstellung dieser Daten erfolgt in analoger Form als Karte oder Liste oder in digitaler Form.
Speziell die analogen Daten können in den Dienststellen des Kataster- und Vermessungsamtes in Anklam und in Pasewalk während der Sprechzeiten oder zu vereinbarten Terminen beantragt und sofort mitgenommen oder per Post zugesandt werden. Digitale Daten werden auf Datenträgern, per E-Mail, über eine Cloud oder über Geowebdienste bzw. Geowebapplikationen (Geoshop) im Internet bereitgestellt.
Bei den vom Amt durchgeführten Vermessungen handelt es sich überwiegend um die Feststellung von Flurstücksgrenzen zur Flurstücksbildung, die Feststellung vorhandener Flurstücksgrenzen (Grenzwiederherstellung), Gebäudeeinmessungen, Straßenschlussvermessungen sowie die Erstellung von Lageplänen und die Erfassung von Daten zur Verbesserung des Liegenschaftskatasters.
Eine weitere wesentliche Aufgabe ist die Fortführung des Liegenschaftskatasters auf der Grundlage der bereits genannten Liegenschaftsvermessungen, von Bodenordnungsverfahren z. B. der Flurbereinigungsbehörden und von Ergebnissen der Bodenschätzungen des Finanzamtes. Diese Arbeiten dienen der Gewährleistung eines aktuellen Datenbestandes und sind wesentliche Voraussetzungen für die Erfüllung aller anderen Aufgaben nach dem GeoVermG M-V.
Durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses werden wichtige Informationen zum Immobilienmarkt bereitgestellt. Hierzu gehören die Bodenrichtwertkarte, der Grundstücksmarktbericht und die Kaufpreissammlung, aus denen am Standort Greifswald auch Auskünfte erteilt und Auszüge erstellt werden. Weiterhin erfolgt die Erstellung von Verkehrswertgutachten und anderen Wertermittlungen.

Dienstleistungen

Kontakt

Holger Hell

62 Kataster und Vermessungsamt
Amtsleiter Kataster- und Vermessungsamt / Kreisvermessungsdirektor

Mühlenstraße 18 c
17389 Anklam

03834 8760-3400
03834 8760-9099
katasteramt@kreis-vg.de
Raum: 108

Kataster- und Vermessungsamt (Standort Anklam)

Landkreis Vorpommern-Greifswald

Mühlenstraße 18 c
17389 Anklam

03834 8760-3401
03834 8760-9099
katasteramt@kreis-vg.de

Kataster- und Vermessungsamt (Standort Pasewalk)

Landkreis Vorpommern-Greifswald

An der Kürassierkaserne 9
17309 Pasewalk

03834 8760 3405
03834 8760 9098
katasteramt-pw@kreis-vg.de

Geschäftsstelle Gutachterausschuss

Landkreis Vorpommern-Greifswald

Feldstraße 85 a
17489 Greifswald

03834 8760-3403
03834 8760-9097
gutachterausschuss@kreis-vg.de

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Datum: 29.07.2021

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Version: 29.07.2021

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