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Bildungs-Karte

Die BildungsKarte des Landkreises Vorpommern-Greifswald
Die BildungsKarte des Landkreises Vorpommern-Greifswald

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald setzt seit dem 2. Februar 2015 eine elektronische Bildungskarte zur Abrechnung der Leistungen ein. Damit setzt der Kreis auf ein modernes Verfahren zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets.

Insbesondere für die Anbieter der Leistungen, z.B. Schulen, Sportvereine und Nachhilfelehrer, vereinfacht sich der Abrechnungsaufwand, indem das neue Verfahren stufenweise vorhandene Papiergutscheine und aufwändige Abrechnungen für die Teilhabe an gemeinschaftlicher Mittagsversorgung, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben und ergänzende Lernförderung ersetzt.

Die anderen Leistungen werden wie bisher durch Überweisung an die Eltern oder durch Direktzahlung an den Anbieter gezahlt.

Was ist die Bildungskarte?

Eine einfache und praktische Abrechnungslösung des Landkreises Vorpommern-Greifswald, um die bewilligten Leistungen aus dem Bildungspaket in Anspruch nehmen zu können. Die Bildungskarte ersetzt nicht die Antragstellung. Es muss für die jeweilige Leistung weiterhin ein Antrag beim Sozialamt des Landkreises gestellt werden.

Wie funktioniert die Bildungskarte?

Statt mehrerer Gutscheine reicht künftig eine Karte, um die Leistungen des Bildungspaketes in Anspruch zu nehmen. Hierzu muss die Bildungskarte einmalig beim Leistungsanbieter vorgelegt werden, der für das Bildungs- und Teilhabepaket zur Abrechnung freigegeben wurde. Dieser kümmert sich dann um das weitere Abrechnungsverfahren.

Gibt es die Möglichkeit nach Angeboten zu suchen?

Hier hilft das neue System weiter. Auf der Internetseite der Bildungskarte unter https://www.bildungs-karte.org registrieren sich die Leistungsanbieter mit ihren Angeboten. Mit der Suchfunktion können Interessierte und Leistungsberechtigte dann innerhalb der registrierten Angebote suchen.

Muss immer eine neue Karte beantragt werden, wenn z.B. die Eltern einen neuen Bewilligungsbescheid erhalten?

Dies ist nicht erforderlich. Die Bildungskarte wird mit der Bewilligung im System quasi »aufgeladen« und kann weiter genutzt werden. Dies erfolgt durch den zuständigen Sachbearbeiter im Sozialamt ohne dass die Karte erneut vorgelegt werden muss.

Woher weiß das Kind bzw. der Jugendliche, dass die ihm vorliegende Bildungskarte genutzt werden kann?

Mit der Karten-Nummer und dem Passwort (welche die Kinder bzw. Jugendlichen mit dem Begleitbrief zur Bildungskarte erhalten) können die Kinder und Jugendlichen sich online anmelden.

Mit diesem Zugang zum eigenen Bereich ist zu erfahren, ob und welche Leistungen bewilligt sind und noch abgerechnet werden können.

Gleiches können die Leistungsberechtigten natürlich auch dem Bewilligungsbescheid entnehmen.

Funktion der Bildungskarte für Leistungsanbieter

Anhand der vorgelegten Kartennummer können teilnehmende Leistungsanbieter die von den Kindern und Jugendlichen in Anspruch genommenen Leistungen online abrufen.

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald rechnet die über die Bildungskarte »gebuchten« Leistungen über den Kartenanbieter mit den entsprechenden Leistungsanbietern ab.

Die Anbieter erhalten nach Abrechnung eine entsprechende Gutschrift. Gutscheine oder Rechnungen müssen bei diesem Verfahren nicht mehr vorgelegt werden.

Wie kann ein Anbieter am System der Bildungskarte teilnehmen?

Dazu wird eine einmalige, für den Leistungsanbieter kostenfreie Systemanmeldung benötigt, die durch das Sachgebiet Bildung und Teilhabe des Kreises freigegeben wird. Nähere Informationen sind auf der Seite https://www.bildungs-karte.org  unter dem Punkt:

  • Für den Leistungserbringer/-anbieter einzusehen. Unter dem Punkt erfolgt auch die Registrierung.

Leitfaden zur Registrierung für die Sodexo BildungsKarte

Leitfaden zur Web-Anwendung der Sodexo BildungsKarte (Sport, Freizeit, Kultur)

Leitfaden zur Web-Anwendung der Sodexo BildungsKarte (alle anderen Anbieter)

Werden die bisher ausgegebenen Gutscheine ungültig?

Die Bildungskarte wird für alle neuen Fälle bzw. bei einer Weitergewährung seit dem 1. Februar 2015 verwendet.

Die bisher ausgestellten Gutscheine laufen für den bisherigen Bewilligungsabschnitt weiter und werden noch wie gewohnt abgerechnet.

https://www.kreis-vg.de/Bürgerservice/Dienstleistungen/Schülerbeförderung-V-G.php?object=tx,3079.2.1&ModID=10&FID=3079.48.1&NavID=3079.3&La=1&ort=2098.19