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Soziale Dienste/ Teilhabemanagement

Allgemeine Hinweise

Das Teilhabemanagement im Sachgebiet Soziale Dienste des Sozialamtes ist zuständig für die Beratung und die Ermittlung von Unterstützungsbedarfen zur Teilhabe am Leben für Menschen mit einer anerkannten Behinderung, sofern sie einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB IX haben.

Die Bedarfsermittlung erfolgt mit dem Integrierten Teilhabeplan M-V (ITP). Die leistungsberechtigten Menschen mit Behinderung werden in die Bedarfsermittlung mit einbezogen, indem sie gemeinsam mit den Teilhabemanagerinnen und Teilhabemanagern Teilhabeziele besprechen und entwickeln, die sie mit Hilfe der durch das Sozialamt übernommenen Leistungen erreichen wollen.

Nachdem der Unterstützungsbedarf durch die Teilhabemanagerinnen und Teilhabemanager festgestellt und die Teilhabeziele erarbeitet wurden, werden diese gemeinsam in einer Gesamt- oder Teilhabeplankonferenz besprochen und das konkrete Vorgehen zur Umsetzung dieser Teilhabeziele vereinbart.

Dazu stellen die Teilhabemanagerinnen und Teilhabemanager anhand von sozialpädagogischen Konzepten und Vereinbarungen entsprechender Leistungserbringer fest, welche Leistungsangebote für Menschen mit Beeinträchtigungen geeignet sind, um sie bei der Erreichung der Teilhabeziele zu unterstützen.

Ist ein geeigneter Leistungserbringer gefunden, der die soziale Dienstleistung zur Teilhabe am Leben erbringen kann, wird dies in einem Gesamtplan festgestellt und der zuständigen Sachbearbeiterin bzw. dem zuständigen Sachbearbeiter zur Erstellung eines Bescheides übermittelt.

Durch das Teilhabemanagement werden auch Unterstützungsbedarfe nach weiteren Gesetzen ermittelt, wie der Hilfe zur Pflege oder Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem SGB XII. 

Weiterhin ist im Sachgebiet Soziale Dienste die Sachbearbeitung von Leistungsangeboten verortet, die bei Besonderheit des Einzelfalles ganz individuelle Leistungsangebote erarbeitet, wenn für die Deckung von Unterstützungsbedarfen keine herkömmlichen Leistungserbringer und -angebote zur Verfügung stehen. Aufgabe ist auch, Leistungserbringer hinsichtlich der Erarbeitung von Konzepten für Leistungen nach dem SGB IX zur Vorbereitung von Verhandlungen zu beraten und diese auf die fachliche Eignung zu prüfen.

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