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Schwangerschaftsberatung
Beratungsstellen,
welche auf Wunsch der Schwangeren einen Beratungsschein gemäß §§ 5 und 6 SchKG ausstellen.
Beratungsstellen,
die allgemeine Beratung nach § 2 SchKG anbieten und keinen Beratungsschein als rechtliche Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch nach § 218 a Abs. 1 StGB ausstellen.
Gesetzliche Grundlagen
- Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz - SchKG)