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Förderung und Erziehung

Förderung und Erziehung in der Familie

Beratung, Information und Vermittlung in Fragen:

  • Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
  • Erziehungsverantwortung
  • Konfliktsituationen
  • Angebote der Familienbildung
  • Gemeinsames Zusammenleben mit Kindern
  • Allgemeine Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen

Anspruch auf Beratung haben Eltern, schwangere Frauen und werdende Väter gemäß SGB VIII. 

Leistungen der Jugendhilfe sind:

  • Gemeinsame Wohnformen für Mütter / Väter und Kinder gemäß § 19 SGB VIII
  • Betreuung und Versorgung der Kinder in Notsituationen gemäß § 20 SGB VIII
  • Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht gemäß § 21 SGB VIII

Hilfen zur Erziehung gemäß SGB VIII §§ 27-35 (Antragsstellung mündlich oder schriftlich)

Die Art und der Umfang der Hilfe richtet sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall und wird vom Jugendamt gemeinsam mit den Personensorgeberechtigten festgelegt.

Personensorgenberechtigte haben bei der Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen Anspruch auf Hilfe, wenn eine dem Wohle des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.

Wenn das Familienleben schwierig ist, Sorgen um die Kinder aufkommen, man bei der Kindeserziehung nicht weiter weiß und glaubt, dass man alleine nicht mehr aus dem Dilemma herausfindet, können die Eltern professionelle Hilfe beantragen.

Durch intensive pädagogischen Betreuung und Begleitung von ausgebildeten Sozialpädagogen, Erziehern und anderen Fachleuten sollen Eltern in ihren Erziehungsaufgaben unterstützt, Familien bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen nicht alleine gelassen werden.

Angestrebt wird durch die Unterstützung der Familie eine Förderung der Persönlichkeitsentwicklung aller Familienmitglieder, so dass "Hilfe zur Selbsthilfe" möglich wird.

Ziel ist es, den "Lebensraum Familie" zu erhalten und wieder lebenswert zu gestalten. Verschiedene Hilfeformen, z.B. Erziehungsberatung, sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaften oder betreute Wohnformen können zur Lösung der Probleme beitragen. 

  • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gemäß § 35 a SGB VIII, bedarf der Antragsstellung
  • Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung gemäß § 41 SGB VIII
  • Vorläufige Maßnahme zum Schutz von Kindern und Jugendlichen- Inobhutnahme gemäß § 42 SGB VIII
  • Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII
  • Fachliche Beratung zum Schutz von Kinder und Jugendlichen gemäß § 8b SGB VIII
  • selbst beschaffte Leistungen und Hilfen werden gemäß § 36a SGB VIII nicht übernommen

Trennung / Scheidung / Umgang

Wenn es in der Ehe oder Partnerschaft nicht gut läuft oder wenn Sie sogar über Trennung oder Scheidung nachdenken, empfinden besonders Kinder diese Situation als sehr belastend und beängstigend.
Dann können Gespräche und eine Beratung Möglichkeiten bieten, Wege aus der Krise zu finden.

Wir suchen gemeinsam mit Ihnen und Ihrer Familie nach Möglichkeiten, die Wunden zu heilen und Beziehungkonflikte zu lösen, um den Fortbestand von Ehe oder Partnerschaft zu ermöglichen. Wenn dies nicht mehr möglich ist, kann eine Trennung oder Scheidung den einzigen Weg aus der Krise bedeuten. Auch wenn Sie diesen Weg wählen, beraten wir Sie.

Bei all dem steht für uns natürlich das Wohl der Kinder im Vordergrund. Sie sollen durch die Entscheidung ihrer Eltern möglichst wenig belastet werden.

Mütter und Väter haben im Rahmen der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung, wenn sie für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben, in Fragen (gemäß SGB VIII § 17)

  • der Partnerschaft
  • Trennung
  • Scheidung
  • Umgang

Eltern, Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts gemäß § 18 SGB VIII

Die Beratung erfolgt durch freie Träger der Jugendhilfe



  • Standort Pasewalk
    Jugendhilfezentrum GmbH
    Chausseestraße 34
    17373 Ueckermünde
    Tel.: 039771 59826
    www.jhz-ueckermuende.de
https://www.kreis-vg.de/Bürgerservice/Dienstleistungen/Schülerbeförderung-V-G.php?object=tx,3079.2.1&ModID=10&FID=3079.48.1&NavID=3079.3&La=1&ort=2098.19