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Einbürgerung

Sie leben dauerhaft im Deutschland, aber besitzen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit? - Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich einbürgern lassen.

Damit erhalten Sie alle Rechte und Pflichten einer deutschen Staatsbürgerin oder eines deutschen Staatsbürgers.

Informationen zum Einbürgerungsverfahren finden Sie auf dieser Seite.

Aktueller Hinweis:

Aufgrund des hohen Antragsaufkommens sind derzeit leider keine weiteren Terminvereinbarungen in der Staatsangehörigkeitsbehörde möglich. Die Termine sind bis einschließlich 30.06.2024 vollständig ausgebucht.

Es erreichen uns seit längerer Zeit mehr Anfragen, als wir bearbeiten können.

Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Verbesserung der aktuellen Situation und haben dafür bereits diverse organisatorische Maßnahmen eingeleitet.

In regelmäßigen Abständen werden neue Termine freigegeben, welche Sie dann hier online oder per Telefon unter 03834 8760-2300 über den Bürgerservice buchen können. Über die nächste Freischaltung von Terminen werden Sie rechtzeitig an dieser Stelle informiert.

Wir bitten Sie angesichts der geschilderten Situation von zusätzlichen Anfragen zu Terminvereinbarungen an die Sachbearbeiter der Staatsangehörigkeitsbehörde abzusehen.

Des Weiteren weisen wir in diesem Zusammenhang auch höflich darauf hin, dass es nicht möglich ist im Anschluss eines Beratungsgespräches sofort einen Antragstellungstermin durchzuführen. Solche doppelt gebuchten Online-Termine werden zugunsten anderer Einbürgerungsbewerber/-innen von uns storniert.

Wir danken für Ihr Verständnis.

1. Kommt eine Einbürgerung für mich in Frage?

Auf den nachfolgenden Seiten erhalten Sie grundsätzliche Informationen zum Thema Einbürgerung, welche Aufschluss geben, ob Ihre Einbürgerung möglich ist.

Nutzen Sie gern auch den Online-Quick-Check des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, um Ihre Erfolgsaussichten auf die Einbürgerung zu überprüfen.

Dazu klicken Sie auf der nachstehenden Internetseite auf den Button "Zum Online-Verfahren". 

https://www.bayernportal.de/dokumente/onlineverfahren/039311358474

2. Unterlagen und Ansprechpartner/-innen

Wenn Ihr Online-Quick-Check positiv ausfällt, empfehlen wir Ihnen ein telefonisches Beratungsgespräch.

Im telefonischen Beratungsgespräch erfahren Sie, welche Unterlagen Sie zur Antragstellung in jedem Fall vorlegen müssen.

Halten Sie für das Beratungsgespräch bitte folgende Informationen bereit:

      • vollständiger Name,
      • Geburtsdatum,
      • Adresse,
      • Staatsangehörigkeit,
      • Telefonnummer,
      • E-Mail-Adresse.

3. Antragsabgabe und Bearbeitung

Wenn alle Unterlagen vollständig sind, können Sie einen Termin zur Antragstellung vereinbaren.

Der Antrag ist vor Ort zu unterschreiben und persönlich abzugeben.

Den Einbürgerungsantrag erhalten Sie im Anschluss an das Beratungsgespräch.

Nach Abgabe Ihrer Unterlagen müssen wir noch weitere Behörden beteiligen, deren Bearbeitungszeiten wir nicht beeinflussen können. Sobald die Stellungnahmen vollständig vorliegen, wird über Ihren Einbürgerungsantrag entschieden.

Sie erhalten dann ggf. eine Einbürgerungszusicherung, wenn Sie sich aus Ihrer Heimatstaatsangehörigkeit entlassen lassen müssen. Sollte in Ihrem Fall kein Entlassungsverfahren notwendig sein, wird die Einbürgerungsurkunde ausgestellt. Ob auf das Entlassungsverfahren verzichtet werden kann, entnehmen Sie bitte den folgenden Bestimmungen:

Ausnahmen vom Entlassungsverfahren

4. Urkundenaushändigung

Nachdem die Einbürgerungsurkunde fertiggestellt ist, werden Sie kontaktiert und ein Termin zur Einbürgerung vereinbart.

Vor der Aushändigung leisten Sie ein mündliches Bekenntnis auf das Grundgesetz in Form eines Eides.

Nach Ihrer Einbürgerung können Sie Ihren Personalausweis/deutschen Pass bei der zuständigen Meldebehörde beantragen.

Weitere Informationen zu den Themen Integration und Einbürgerung:


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