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Dezentrale Unterbringung
Gegenwärtig werden im Landkreis Vorpommern-Greifswald ca. 1.600 Flüchtlinge im Rahmen dezentraler Unterbringung in Mietwohnungen verteilt im Kreisgebiet untergebracht.
Die Unterbringung erfolgt in der Regel in kommunalen sowie privatem Wohnraum der vom Landkreis Vorpommern-Greifswald angemietet wurde. Die Flüchtlinge werden in diesen Wohnraum eingewiesen.
Im Übrigen gelten die Ausführung zur Gemeinschaftsunterkunft gleichlautend. Für dezentrale Wohnungen gilt der gleiche Wohnstandard wie sie die Gemeinschaftsunterkunftsverordnung - GUVO M-V vorschreibt.