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Landkreis Vorpommern-Greifswald

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Gemeinschaftsunterkünfte

Dem Landkreis Vorpommern-Greifswald werden derzeit regelmäßig Flüchtlinge zugewiesen. Diese sollen in der Regel zunächst in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Hier sollen die Flüchtlinge Gelegenheit haben anzukommen und sich in einem für sie fremden Land zurechtzufinden.

Derzeit sind ca. 700 Flüchtlinge im Landkreis Vorpommern-Greifswald in 4 Gemeinschaftsunterkünften in Wolgast, Anklam, Torgelow und Greifswald, untergebracht. Die Betreuung der Flüchtlinge in den Gemeinschaftsunterkünften obliegt den Betreibern der Unterkünfte. Über dies übt der Landkreis die Fachaufsicht aus.

Die Richtlinie für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung der Bewohner sowie die Verordnung über Mindestanforderungen an Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften (Gemeinschaftsunterkunftsverordnung - GUVO M-V) legen Mindeststandards für die Gemeinschaftsunterkünfte fest.

Die Verordnung legt für die Gemeinschaftsunterkunft u.a. fest:

  • Pro Bewohner soll die Wohn- und Schlafraumfläche von sechs Quadratmetern nicht unterschritten werden.

  • Zur Grundausstattung eines Wohnraumes gehören für jeden Bewohner

    • eine geeignete und separate Schlafgelegenheit,

    • ein Tischteil mit Sitzgelegenheit,

    • ein abschließbarer Schrank oder Schrankteil,

    • eine Kühleinrichtung von mindestens 30 Litern, wenn sie nicht in anderen Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt wird,

    • Grundausstattung (leihweise) mit Küchenutensilien, insbesondere mit Geschirr, Besteck, Töpfen und Pfannen, sowie

    • Mülleimer und die notwendigen Reinigungsgeräte.

Bei der Einrichtung von Gemeinschaftsunterkünften achtet der Landkreis auf eine möglichst gleichmäßige kreisweite Verteilung. Die Gemeinschaftsunterkünfte sollten möglichst an eine gute Infrastruktur (Ärzte, Kindertagesstätten, Schulen, Einkaufsmöglichkeiten, ÖPNV etc.) angebunden sein.

Für die untergebrachten Flüchtlinge stehen Sozialarbeiter zur Betreuung und Begleitung zum selbstständigen Zurechtfinden in der Gesellschaft und Kultur zur Verfügung. Um die Selbstständigkeit der Flüchtlinge zu fördern, müssen sie eigenständig einkaufen, kochen und ihren Tagesablauf organisieren.

https://www.kreis-vg.de/Bürgerservice/Dienstleistungen/Schülerbeförderung-V-G.php?object=tx,3079.2.1&ModID=10&FID=3079.48.1&NavID=3079.3&La=1&ort=2098.19