Landkreis weist auf Umtausch der Papierführerscheine der Jahrgänge ab 1971 hin
Landkreis weist auf Umtausch der Papierführerscheine der Jahrgänge ab 1971 hinAuch im Jahr 2024 geht der Umtausch von Führerscheinen für Bürgerinnen und Bürger bestimmter Altersgruppen weiter. Diejenigen die noch einen Papierführerschein (DDR oder Bundesrepublik Deutschland) besitzen und nach 1971 geboren sind, müssen diesen im Jahr 2024, spätestens bis zum 19. Januar 2025 in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald persönlich umtauschen. Mit Ablauf der Umtauschfrist verliert der bisherige Führerschein seine Gültigkeit.
Die Bearbeitungsdauer beträgt circa vier Wochen. Aufgrund der zu erwartenden Fallzahlen kann es im Einzelfall zu längeren Wartezeiten kommen. Aus den Erfahrungen im Zuge des bisherigen Umtausches wird empfohlen, den Umtausch zeitnah durchzuführen und nicht bis zum Ende der Frist aufzuschieben. Somit können längere Wartezeiten am Ende dieses sowie Anfang des kommenden Jahres vermieden werden. Die Antragstellung kann an den drei Standorten des Landkreises in Pasewalk (An der Kürassierkaserne 9), in Anklam (Friedländer Landstraße 21d) oder in Greifswald (Feldstraße 85 a) erfolgen. Folgende Unterlagen müssen mitgebracht werden:
Wurde der Führerschein in einem anderen Landkreis oder in einer anderen Stadt ausgestellt, ist im Vorfeld eine Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde an den Landkreis Vorpommern-Greifswald zu übersenden: Postanschrift: Email: fuehrerscheinstelle@kreis-vg.de Hinweis: |
10.04.2024 |