Betreuungsreform: Registrierung der Berufsbetreuerinnen und -betreuer wird verpflichtend
Betreuungsreform: Registrierung der Berufsbetreuerinnen und -betreuer wird verpflichtend
Mit der Betreuungsreform zum 1. Januar 2023 ist die Registrierung der Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer verpflichtend.
Am 1. Januar 2023 treten unter anderem das Gesetz zur Reform des Vormundschafts-und Betreuungsrechts und die Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) in Kraft.
Die Reform des Betreuungsrechts hat die Stärkung des Selbstbestimmungsrechtes und die Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen als Ziel. Eine stärkere Orientierung am Wunsch und Willen der betreuten Person muss von den Betreuerinnen und Betreuern, der Betreuungsbehörde und dem Betreuungsgericht Beachtung finden.
Als Berufsbetreuerinnen und -betreuer können nur die Betreuerinnen und Betreuer von der Betreuungsbehörde vorgeschlagen und vom Betreuungsgericht bestellt werden, die bei der zuständigen Stammbehörde (Geschäftssitz) als berufliche Betreuerin bzw. als beruflicher Betreuer registriert sind.
Den Antrag auf Registrierung können die Berufsbetreuerinnen und -betreuer bei der zuständigen Stammbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald/Gesundheitsamt/Betreuungsbehörde, online unter: Betreuungsbehörde/Landkreis Vorpommern-Greifswald (kreis-vg.de) über Verwaltungslotse/Dezernat 2/Gesundheitsamt/Dienstleistungen/Betreuungsbehörde ausfüllen und anschließend per E-Mail an betreuungsbehoerde@kreis-vg.de senden oder postalisch an den Landkreis Vorpommern-Greifswald/Gesundheitsamt/Betreuungsbehörde, Postfach 11 32, 17464 Greifswald.
Informationen zum Registrierungsverfahren können den verschiedenen Merkblättern für Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer entnommen werden. Für weitere Fragen steht die Betreuungsbehörde unter der E-Mail-Adresse betreuungsbehoerde@kreis-vg.de zur Verfügung.