Umtausch der alten Papierführerscheine
Zuständige Behörde:
Die Bürgerinnen und Bürger der Geburtsjahrgänge 1965 - 1970, die noch im Besitz eines Papierführerscheines sind, müssen diesen bis zum 19.01.2024 in einen EU-Führerschein umtauschen. Für die Bürgerinnen und Bürger der Geburtsjährgänge 1971 oder später ist ein Umtausch der Papierführerscheine bis zum 19.01.2025 erforderlich.
Wenn Sie zur Führerscheinstelle kommen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
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- den alten Führerschein
- ein biometrisches Lichtbild (35 x 45mm)
- den Personalausweis (oder Reisepass i.V.m. einer aktuellen Meldebescheinigung)
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Der Umtausch kostet 25,30 Euro + 5,00 Euro für den Direktversand.
Die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Vorpommern-Greifswald (außer die Bürgerinnen und Bürger der Universitäts- und Hansestadt Greifswald) können ohne Termin zu den Öffnungszeiten den Umtausch an einem der 3 Standorte vornehmen.
Standorte
Friedländer Landstraße 21 d
17389 Anklam
An der Kürassierkaserne 9
17309 Pasewalk
Feldstraße 85 a
17489 Greifswald