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Schullastenausgleich
Zuständige Behörde:
Amsleiter Herr Carsten Berkenhagen
Dezernat 1
Standort Anklam
Jahnstraße 1 - 4
17389 Anklam
Dezernat 1
Standort Anklam
Jahnstraße 1 - 4
17389 Anklam
Ansprechpartner
40.2 SG Schulverwaltung
SB Schullastenausgleich und Sport
Jahnstraße 1-4
17389 Anklam
SB Schullastenausgleich und Sport
Jahnstraße 1-4
17389 Anklam
Die Schulträger können lt. Schulgesetz M-V, für auswärtige Schülerinnen und Schüler Schulkostenbeiträge erheben, von den Gemeinden, von den Landkreisen oder kreisfreien Städten.
Berufsschüler, die eine andere als die örtlich zuständige Schule besuchen möchten, können einen begründeten Antrag auf Schulortwechsel und Übernahme des Schullastenausgleichs beim Landkreis Vorpommern-Greifswald stellen.