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Kosten der Unterkunft

Zuständige Behörde:

Dezernat 2
Standort Anklam
Leipziger Allee 26
17389 Anklam
Telefon:  03834 8760 0
Fax:  03834 8760 92201
E-Mail:  sozialamt@kreis-vg.de

Das Verfahren in Bezug auf die Bewilligung von Kosten der Unterkunft und Heizung wird in der Richtlinie des Landkreises Vorpommern-Greifswald geregelt.
Für die Unterkunft und Heizung sowie für weitere damit unmittelbar im Zusammenhang stehende Kosten sind diese bei der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu berücksichtigen, soweit sie angemessen sind (§ 22 SGB II; §§ 35, 42a SGB XII).

Verfügbare Formulare & Dokumente

KDU-Richtlinie des Landkreises_veröffentlicht am 20.05.2022
20.05.2022 (6.4 MB)

KdU Verfügung 2023 zur Anwendung der aktuellen Werte für die Angemessenheit von Kaltmieten im Gebiet des Landkreises VG_veröffentlicht am 17.03.2023
13.03.2023, Bezug: Richtlinie des Landkreises VG zu den Kosten für Unterkunft und Heizung in der Fassung vom 20.05.2022 (1.8 MB)

KDU-Konzept empirica_Angemessenheitsgrenzen_Aktualisierung 2022_veröffentlicht am 17.03.2023 (6.8 MB)

KDU-Konzept empirica_veröffentlicht am 20.05.2022
20.05.2022 (5.8 MB)