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Internatslastenausgleich
Zuständige Behörde:
Amsleiter Herr Carsten Berkenhagen
Dezernat 1
Standort Anklam
Jahnstraße 1 - 4
17389 Anklam
Dezernat 1
Standort Anklam
Jahnstraße 1 - 4
17389 Anklam
Ansprechpartner
40.2 SG Schulverwaltung
SB Schullastenausgleich und Sport
Jahnstraße 1-4
17389 Anklam
SB Schullastenausgleich und Sport
Jahnstraße 1-4
17389 Anklam
Schul- und Internatslastenausgleich für auswärtige Schüler wird vom zuständigen Schulträger der entsprechenden Schulart an den Schulträger der aufnehmenden Schule bzw. an den aufnehmenden Internatsbetreiber gezahlt. Der Antrag hierzu wird von den Internatsbetreibern ausgegeben und von der Schulverwaltung bei Vorlage des Ausbildungsvertrages bearbeitet.