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Internatslastenausgleich

Zuständige Behörde:

Amsleiter Herr Carsten Berkenhagen
Dezernat 1
Standort Anklam
Jahnstraße 1 - 4
17389 Anklam
Telefon:  03834 8760 1801
Fax:  03834 8760 9020
E-Mail:  Carsten.Berkenhagen@kreis-vg.de

Ansprechpartner

40.2 SG Schulverwaltung
SB Schullastenausgleich und Sport
Jahnstraße 1-4
17389 Anklam
Telefon:  03834 87601803
Fax:  03834 876091803
E-Mail:  daniela.schubert@kreis-vg.de
Raum:  114

Schul- und Internatslastenausgleich für auswärtige Schüler wird vom zuständigen Schulträger der entsprechenden Schulart an den Schulträger der aufnehmenden Schule bzw. an den aufnehmenden Internatsbetreiber gezahlt. Der Antrag hierzu wird von den Internatsbetreibern ausgegeben und von der Schulverwaltung bei Vorlage des Ausbildungsvertrages bearbeitet.