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Hilfe zur Pflege

Hilfe außerhalb von Einrichtungen

Einen Anspruch auf Hilfe zur Pflege haben Menschen, die wegen Krankheit und Behinderung bei den gewöhnlichen Verrichtungen des Alltages, wie zum Beispiel Körperpflege, An- und Ausziehen, Einnahme der Mahlzeiten, Hilfe benötigen.

Pflegebedürftige, die pflegeversichert sind, erhalten finanzielle Leistungen und hauswirtschaftliche Hilfe vorrangig von den Pflegekassen. Hilfe zur Pflege vom Sozialamt kommt in Betracht, wenn keine Pflegeversicherung vorliegt oder die Leistungen der Pflegekassen nicht ausreichen.

Die Hilfe zur Pflege umfasst häusliche Pflege, Hilfsmittel, teilstationäre und vollstationäre Pflege.

Die Hilfe soll vorrangig die Pflege in der eigenen Häuslichkeit unterstützen und die Pflegebereitschaft von Familienangehörigen befördern.

Hilfe innerhalb von Einrichtungen

Kann die Pflege zu Hause nicht mehr abgesichert werden, dann werden auch Kosten für die Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege und die Pflege in einem Pflegeheim übernommen.

Die Leistungen der Hilfe zur Pflege sind abhängig vom Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen und seines Partners. Bei minderjährigen pflegebedürftigen Kindern ist das Einkommen und Vermögen der Eltern zu berücksichtigen.

AnsprechpartnerInnen am