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Heimaufsicht

Zuständige Behörde:

Dezernat 2
Standort Anklam
Leipziger Allee 26
17389 Anklam
Telefon:  03834 8760 0
Fax:  03834 8760 92201
E-Mail:  sozialamt@kreis-vg.de

Ansprechpartner

50.1. SG Haushalt und Zentrales
SB Heimaufsicht
Leipziger Allee 26
17389 Anklam
Telefon:  03834 8760-2216
Fax:  03834 8760-92216
E-Mail:  maxi.hoffmann@kreis-vg.de
Raum:  251
50.1. SG Zentrale Dienste
SBin Heimaufsicht
An der Kürassierkaserne 9
17309 Pasewalk
Telefon:  03834 8760-2285
Fax:  03834 8760-92285
E-Mail:  kathrin.mueller@kreis-vg.de
Raum:  240
50.1. SG Zentrale Dienste
Sachbearbeiter Heimaufsicht
17389 Anklam
Telefon:  3834 8760-2227
Fax:  3834 8760-92227
E-Mail:  dennis.peter@kreis-vg.de
Raum:  251

Allgemeine Hinweise

Die Heimaufsicht ist mit der Aufgabe der Durchführung der Regelungen des Gesetzes zur Förderung der Qualität in Einrichtungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung sowie Stärkung ihrer Selbstbestimmung und Teilhabe (Einrichtungenqualitätsgesetz – EQG M-V) und den dazugehörenden Verordnungen betraut.

Zu den Aufgaben gehört, dass die Heimaufsicht Anzeigen zur Eröffnung von Einrichtungen gem. § 2 EQG M-V aufnimmt, Einrichtungen überwacht, u. a. mit Kontrollen, führt Beratungsgespräche und muss ggf. bei Verstößen gegen das EQG M-V Ordnungsverfügungen für das Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtungen erlassen.

Hauptaugenmerk

Das Hauptaugenmerk der Heimaufsicht sind:

  • Schutz und Würde sowie der Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner
  • Wahrung und Förderung der Selbständigkeit, der Selbstbestimmung und der Selbstverantwortung der Bewohnerinnen und Bewohner
  • Sicherung der Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner
  • Förderung der Beratung in Heimangelegenheiten
  • die Zusammenarbeit der für die Durchführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden, mit den Trägern und deren Verbänden, den Pflegekassen, dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, der PKV sowie den Trägern der Sozialhilfe

Gebühren

Für Amtshandlungen nach dem Einrichtungenqualitätsgesetz – EQG M-V – und den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen werden Verwaltungsgebühren erhoben. Unter Externe Links | Kostenverordnung können Sie sich informieren.

Veröffentlichung der Prüfergebnisse nach dem EQG M-V

Prüfberichte ab dem Jahr 2018
Erklärungen zu den Bewertungen der Einrichtungen nach dem SGB XI und SGB XII

Bewertungen

Pflegeeinrichtungen 2023


Pflegeeinrichtungen 2022

Eingliederungseinrichtungen 2022

Pflegeeinrichtungen 2021

Eingliederungseinrichtungen 2021

Pflegeeinrichtungen 2020

Pflegeeinrichtungen 2019

Eingliederungseinrichtungen 2019

Pflegeeinrichtungen 2018

Eingliederungseinrichtungen 2018