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Gurt- und Helmbefreiung

Zuständige Behörde:

Dezernat 3
An der Kürassierkaserne 9
17309 Pasewalk
Telefon:  03834 8760 3601
Fax:  03834 8760 93601
E-Mail:  strassenverkehr@kreis-vg.de

Ansprechpartner

36.4 SG Verkehrsstelle
Sachgebietsleiter
Eckhardsberg 8
17489 Greifswald
Telefon:  03834 8760-3615
Fax:  03834 8760-9016
E-Mail:  strassenverkehr@kreis-vg.de
Raum:  2.19

Sie können von der Pflicht zum Anlegen eines Sicherheitsgurtes oder zum Tragen eines Schutzhelmes unter bestimmten Voraussetzungen befreit werden.

Wer kann eine Ausnahme beantragen?

Wenn Ihnen das Anlegen eines Sicherheitsgurtes oder das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, können Sie von der Anlegepflicht beziehungsweise Tragepflicht befreit werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Ihren Antrag reichen Sie schriftlich bei der Straßenverkehrsbehörde unter Vorlage folgender Unterlagen ein:

  • Antrag auf Gurt- und Helmbefreiung
  • Ärztliche Bescheinigung

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren liegen pro Ausnahmegenehmigung bei 50 Euro. Unter Vorlage eines Schwerbehindertenausweises 15 Euro.

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Verfügbare Formulare & Dokumente

Gurt- und Helmbefreiung - Antrag
07.05.2019, Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 b StVO zur Befreiung von der Pflicht zur Anlegung des Sicherheitsgurtes / zum Tragen des Schutzhelmes und Freistellungserklärung (13 kB)