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Flurstücksverschmelzung

Zuständige Behörde:

Landkreis Vorpommern-Greifswald
Dezernat 3

Ansprechpartner

62.3 SG Vermessung
Sachgebietsleiter
Mühlenstraße 18 c
17389 Anklam
Telefon:  03834 8760-3402
Fax:  03834 8760-9099
E-Mail:  katastervermessung@kreis-vg.de
Raum:  216
62.6 SG Geodatenführung
AD-Koordinator/ Auskunft i. b. Fällen
An der Kürassierkaserne 9
17309 Pasewalk
Telefon:  03834 8760-3406
Fax:  03834 8760-9098
E-Mail:  Lika-pw@kreis-vg.de
Raum:  216 | Haus 2

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Beschreibung

Bei einer Flurstücksverschmelzung werden mehrere vorhandene Flurstücke zu einem selbständigen Flurstück zusammengefasst. Flurstücke können verschmolzen werden, wenn sie örtlich eine Einheit bilden und sie unter einer laufenden Nummer im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs, also im Grundbuch als ein Grundstück geführt werden und gleiche Belastungsverhältnisse vorliegen.

Gebühren

Für die Verschmelzung von Flurstücksgrenzen werden Gebühren nach VermKostVO M-V erhoben:

  • Tarifstelle 10.4 - für die Verschmelzung von Flurstücken, die nicht im Zusammenhang mit einer Liegenschaftsvermessung nach den Tarifstellen 10.1 bis 10.3 stehen (= 62,00 € je neues Flurstück)

Benötigte Unterlagen

Vermessungsantrag (Liegenschaftsvermessung)

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

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Verfügbare Formulare & Dokumente

Vermessungsantrag (Liegenschaftsvermessung)