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Beurkundung von Vaterschaften, Mutterschaft, Unterhalt und Sorgerecht

Zuständige Behörde:

Dezernat 2
An der Kürassierkaserne 9
17309 Pasewalk
Telefon:  03834 8760 2601
Fax:  03834 8760 92600
E-Mail:  Jugendamt@kreis-vg.de

Ansprechpartner

51.2 SG Unterhalt/ Beistandschaften
SBin Urkundsperson
Leipziger Allee 26
17389 Anklam
Telefon:  03834 8760-2650
Fax:  03834 8760-92650
E-Mail:  manuela.draheim@kreis-vg.de
Raum:  322
51.2 SG Unterhalt/ Beistandschaften
SB Beurkundungen/ Beglaubigungen
An der Kürassierkaserne 9
17309 Pasewalk
Telefon:  03834 8760-2691
Fax:  03834 8760-92691
E-Mail:  anita.hamm@kreis-vg.de
Raum:  127 | Haus 1
51.2 SG Unterhalt/ Beistandschaften
SBin Urkundsperson
Feldstraße 85 a
17489 Greifswald
Telefon:  03834 8760-2626
Fax:  03834 8760-92626
E-Mail:  julia.mueller@kreis-vg.de
Raum:  1.101 | Haus 1

Beschreibung

Beim Jugendamt sind gemäß § 59 SGB VIII Urkundpersonen bestellt, die dazu befugt sind unter anderem folgende Beurkundungen und Beglaubigungen vorzunehmen:

  • Anerkennung der Vaterschaft, erforderliche Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung, Anerkennung der Mutterschaft (bestimmte Auslandsfälle) (diese Beurkundungen sind grundsätzlich auch beim Standesamt möglich)
  • Sorgeerklärungen durch nicht miteinander verheiratete Eltern,
  • Verpflichtungen zum Kindesunterhalt

Sofern Sie eine Beurkundung wünschen, sollte hierfür ein Termin vereinbart werden. Dabei können wir Ihnen dann auch mitteilen, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen.

Sorgeerklärung

Allgemeine Informationen

Das Sorgerecht dient dem Schutz des minderjährigen Kindes und begründet die Pflicht und Befugnis, Entscheidungen für das Kind zu treffen. Das Sorgercht umfasst die Sorge für die Person und das Vermögen des Kindes.

Zur Personensorge gehören insbesondere die Pflicht und das Recht, das minderjährge Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.

Die Vermögenssorge schließt alle Maßnahmen ein, die dem Erhalt oder der Vermehrung des Kindesvermögens dienen.

Die elterliche Sorge umfasst auch die Befugnis, das Kind rechtlich zu vertreten.

Die gemeinsame Sorge wird wirksam, wenn zwei gleichlautende Erklärungen der Eltern vorliegt. Die gemeinsame Sorge ist nicht an einen gemeimsamen Haushalt der Eltern gebunden.

Für eine Beurkundung sind bitte folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft

Unterhalt

Allgemeine Informationen

Die Urkundsperson sind unter anderem zur Beurkundung befugt von:

freiwilligen Unterhaltsverpflichtungen für minderjährige Kinder, freiwilligen Unterhaltsverpflichtungen für volljährige Kinder bis zum vollendeten 21.Geburtstag freiwilligen Unterhaltsverpflichtungen zum Betreuungs-und Pflgeunterhalt der Mutter bzw. des Vaters

Für eine Beurkundung sind bitte folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Berechnung des zu beurkundenden Unterhaltsbetrages
  • Vaterschaftsanerkennung, gegebenenfalls Geburtsurkunde des Kindes, gegebenenfalls Sorgeerklärungen

Zur Abänderung eines schon bestehenden Unterhaltstitels zusätzlich:

  • letzter Schuldtitel (Urkunde, Urteil, Vergleich, notarielle Vereinbarung)

Negativbescheinigung im Sorgerecht

(Bescheinigungen zum allgemeinen Sorgerecht der Mütter)

Allgemeine Informationen

Das Jugemdamt ist verpflichtet auf formlosen Antrag der mit dem Vater nicht verheirateten Mutter einen Nachweis bezüglich des alleinigen Sorgerechts auszustellen. Die Beantragung ist durch persönliche Vorsprache oder in schriftlicher Form möglich.

Für die Ausstellung der Bescheinigung erforderliche Unterlagen:

  • Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft oder Beschluss vom Amtsgericht über die Vaterfeststellung
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweis/ Reisepass der Mutter des Kindes

Verfügbare Formulare & Dokumente

Kind | Beurkundung der Unterhaltsverpflichtung
03.09.2019, Formular ist ausfüllbar. (82 kB)

Kind | Beurkundung der Sorgerechtserklärung
03.09.2019, Formular ist ausfüllbar. (81 kB)

Kind | Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung
03.09.2019 (101 kB)

Kind | Auskunft über Alleinsorge Sorgeregister | Negativbescheinigung
27.07.2021, Antrag auf Ausstellung einer Negativbescheinigung bzw. Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister (431 kB)