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Baulast: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen
[Nr.99012004023000 ]

Zuständige Behörde:

Dezernat 3
An der Kürassierkaserne 9
17309 Pasewalk
Telefon:  03834 8760 3301
Fax:  03834 8760 9003
E-Mail:  bauamt@kreis-vg.de

Ansprechpartner

60.2 SG Bauverwaltung
SBin Baulasten
Leipziger Allee 26
17389 Anklam
Telefon:  03834 8760-3337
Fax:  03834 8760-93337
E-Mail:  dana.denda@kreis-vg.de
Raum:  143
60.2 SG Bauverwaltung
SB Baulasten
Leipziger Allee 26
17389 Anklam
Telefon:  03834 8760-3357
Fax:  03834 8760-93357
E-Mail:  ricarda.hensel@kreis-vg.de
Raum:  128
60.2 SG Bauverwaltung
SB Baulasten
An der Kürassierkaserne 9
17309 Pasewalk
Telefon:  03834 8760-3353
Fax:  03834 8760-93353
E-Mail:  jan.plogsties@kreis-vg.de
Raum:  324 | Haus 1

Volltext

Durch schriftliche Erklärung gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde kann ein Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem sein Grundstück betreffenden Tun oder Unterlassen (z. B. Übernahme von Abstands- oder Stellplatzflächen, Vereinigung von Grundstücken) abgeben. Die Erklärung wird als Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in dieses Verzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erstellen lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis einschließlich der dort benannten Nachweise

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

  • Gebührenrahmen für die Auskunft: EUR 15,00 - 100,00 je Grundstück

Voraussetzungen

Für die Auskunft muss das berechtigte Interesse nachgewiesen werden, zum Beispiel Käufer des betroffenen oder des Nachbargrundstücks